Agrarerzeugnisse
Auch Agrar-/Bodenerzeugnisse unterliegen der Zakah-Pflicht. Die Zakah für landwirtschaftliche Erträge wird Uschr genannt. Wenn das erhaltene Erzeugnis nach Abzug der für die Produktion gemachten Ausgaben die Nisab-Menge erreicht, so wird von Erzeugnissen von Äckern, die auf natürliche Weise bewässert werden, ein Zehntel und von Erzeugnissen von Äckern, die künstlich bewässert werden (mit Eimern, Pumpen, Wassermotoren etc.) ein Zwanzigstel als Zakah entrichtet.
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