Agrarerzeugnisse

Auch Agrar-/Bodenerzeugnisse unterliegen der Zakah-Pflicht. Die Zakah für landwirtschaftliche Erträge wird Uschr genannt. Wenn das erhaltene Erzeugnis nach Abzug der für die Produktion gemachten Ausgaben die Nisab-Menge erreicht, so wird von Erzeugnissen von Äckern, die auf natürliche Weise bewässert werden, ein Zehntel und von ­Erzeugnissen von Äckern, die künstlich bewässert werden (mit Eimern, Pumpen, Wassermotoren etc.) ein Zwanzigstel als Zakah entrichtet. 

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