Akil-Baliqh zu sein

Personen, die nicht zurechnungsfähig sind und die Pubertät nicht erreicht haben, sind in religiöser Hinsicht nicht verpflichtet und müssen folglich auch keine Zakah entrichten. Doch gemäß dem Vers „und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (adh-Dhariyat, 51/19) und aufgrund der Tatsache, dass die Zakah, welche als „die Schuld des Reichtums“ bezeichnet werden kann, einen sozialen Aspekt hat, können die Erziehungsberechtigten und Vormünder von reichen Kindern und geistig Kranken von deren Vermögen Zakah entrichten. 

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