Ausstehende Forderungen
Forderungen, die die Nisab-Menge erreichen, werden hinsichtlich der Zakah-Pflicht in drei Kategorien aufgefasst: hoch, mittelmäßig und gering. Bei Forderungen, deren Rückzahlungswahrscheinlichkeit mittelmäßig oder gering ist, muss die Zakah der vergangenen Jahre nicht entrichtet werden. Die diesbezügliche Zakah wird entrichtet, wenn die Forderungen eingezahlt werden und ein Jahr vergangen ist. Forderungen hingegen, deren Rückzahlungswahrscheinlichkeit hoch sind, sind Gelder, die geliehen wurden, die die Gegenleistung einer gewissen Handelsware sind und deren Rückzahlung sicher ist. Wenn die Verschuldeten deutlich besagen, dass sie diese auszahlen werden, so muss der Gläubiger für diese Forderungen jedes Jahr Zakah entrichten.
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