Bei der Lösung des Armutsproblems beizutragen
Im heiligen Koran wird erwähnt, dass die Angst vor der Armut solch üble Konsequenzen hat, dass sie die Menschen gar dazu verleitet, ihre Kinder umzubringen. Diejenigen, die nicht in Allah, dem Versorger aller, vertrauen und derartig kaltblütige Taten begehen, werden scharf kritisiert. (al-Isra, 17/31; al-An’am, 6/151) Solange das Problem der Armut und der Beschäftigung nicht gelöst wird, ist es möglich, dass Personen, die eine gewisse moralische Reife nicht erreicht haben und sich ihrer Verantwortungen gegenüber Allah nicht bewusst sind, von dieser Situation negativ beeinflusst werden. Aus diesem Grund berücksichtigten und beschützten die Propheten im Laufe der Geschichte stets die Armen, Unbemittelten, Voll- und Halbwaisen, kümmerten sich um ihre sozialen und finanziellen Probleme und erinnerten ihre Glaubensgemeinschaften daran, dass mit dem Ritualgebet auch die Zakah eine von Allah auferlegte Pflicht ist. (al-Baqara, 2/83 ff.)
Es ist nicht möglich, das Armutsproblem gänzlich zu lösen. Denn egal wie reich die Mehrheit der Menschen eines Landes ist, wird es immer Menschen geben, deren Einkommen niedriger ist. Auch ist es aufgrund von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Bränden, Überflutungen und Dürren und von Kriegen jederzeit möglich, dass ärmere Menschengruppen entstehen. Deshalb ist das grundlegende Maß, um das Hunger- und Armutsproblem zumindest teilweise zu lösen oder um eine Welt zu formen, in der jeder Mensch seine Grundbedürfnisse decken kann, dass die Hilfs- und Teilbereitschaft zwischen Menschen und Ländern gestärkt und in die Praxis umgesetzt wird. Die Zakah, die eine der fünf Grundprinzipien des Islams ist, spielt bei der Lösung dieses Problems eine wichtige Rolle. Denn der Islam macht die Menschen füreinander verantwortlich, fordert sie dazu auf, dass sie sich gegenseitig berücksichtigen und beschützen sowie dass sie fern vom Egoismus zueinander halten, und befahl den wohlhabenden Muslimen hierfür das Entrichten der Zakah. Obendrein wertete er die Zakah nicht als eine freiwillige Hilfeleistung; sondern als ein Recht der berechtigten Unbemittelten und eine obligatorische Glaubenspraxis.
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