Das Fasten an Montagen und Donnerstagen

Der Gesandte Allahs (saw.) pflegte es, an Montagen und Donnerstagen zu fasten, und sagte: „Die Taten werden Allah an Montagen und Donnerstagen vorgelegt. Ich wünsche, während meine Taten vorgelegt werden, am Fasten zu sein.“ (Tirmidhi, Sawm, 44) Aus diesem Grund wurde es empfohlen, an diesen vorzüglichen zwei Tagen freiwillig zu fasten. 

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