Das Nachholen (Qadha) des Ritualgebets
Das Verrichten der Fardh- und Wadschib- Ritualgebete, welche in bestimmten Gebetszeiten verrichtet werden müssen (an-Nisa, 4/103), außerhalb dieser Zeiten wird Qadha genannt. Unter normalen Bedingungen zählt es selbst während der Reise oder der Arbeitsintensität als eine große Sünde, das Ritualgebet wissentlich auszulassen. Aus diesem Grund sollte für Ritualgebete, die ohne gültigen Grund wie das Verschlafen oder die Bewusstlosigkeit ausgelassen werden, zusätzlich zum Nachholen der Ritualgebete auch Reue bekundet und um Vergebung gebeten werden. In unbeabsichtigten Fällen, wie wenn das Ritualgebet vergessen oder verschlafen wird, aus Angst vor feindlichen Angriffen oder unter außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel, wenn ein Arzt eine lange und wichtige Operation durchführen muss, sollte das versäumte Ritualgebet baldmöglichst nachgeholt werden. Diesbezüglich sagte der Gesandte Allahs (saw.) „Wenn einer von euch verschläft oder es vergisst und das Ritualgebet nicht in seiner Zeit verrichten kann, so soll er dieses Ritualgebet verrichten, sobald er sich daran erinnert…“ (Bukhari, Mawaqit, 37; Muslim, Masadschid, 314)
Das Nachholen von Fardh-Ritualgebeten ist Fardh, das Nachholen von Wadschib-Ritualgebeten ist Wadschib. Hingegen können die Sunnah-Teile der Ritualgebete nicht nachgeholt werden. Für eine Person, die viele Ritualgebete nachzuholen hat, ist es vorrangig, anstelle der freiwilligen Ritualgebete - ausgenommen sind die Rawatib Sunnah-Ritualgebete – die versäumten Ritualgebete nachzuholen. Die Absicht für das Qadha/Nachhol-Ritualgebet wird als „Ich bekunde meine Absicht, das erste Fardh-Ritualgebet am Morgen/zum Vormittag usw., das ich nicht in der Gebetszeit verrichten konnte, zu verrichten“ formuliert.
„Mein Herr, mach, dass ich und meine Nachkommenschaft das Ritualgebet verrichten. Unser Herr, und nimm mein Gebet an.“ (Ibrahim, 14/40)
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