Dass der Besitz den Nisab-Betrag erreicht
Nisab ist ein Maß des Reichtums, das für Ibadah wie Zakah, Sadaqah al-Fitr1 und Qurban (die Opferung) bestimmt wurde. Nisab kann auch als „Mindestgrenze, um als reich zu gelten“ oder „Mindestbetrag des Reichtums“ definiert werden. Eine Person, die nach Abzug ihrer Schulden und Grundbedürfnisse einen Besitz oder ein Vermögen im Betrag des Nisab besitzt, zählt in religiöser Hinsicht als reich. Eine Person in dieser Situation entrichtet die Sadaqah al-Fitr und opfert das Qurban, ohne darauf zu achten, welche Art und Beschaffenheit ihr Besitz hat oder ob ein Jahr seit dem Besitz des Eigentums vergangen ist. Wenn dieser Besitz, der das Nisab-Maß erreicht, vermehrungsfähig (nami) ist und ein Jahr seit dem Besitz vergangen ist, so muss die Person hiervon die Zakah entrichten. Die Nisab-Mengen wurden vom Propheten Muhammed (saw.) für jede Art des Besitztums einzeln bestimmt.
1 Sadaqah al-Fitr ist eine Art der Spende, die am Ende des Fastenmonats Ramadan an Arme und Bedürftige verteilt wird. Die Entrichtung der Sadaqah al-Fitr ist Wadschib für jeden Muslim, der in religiöser Hinsicht als reich gilt.
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