Dass der Besitz mehr als die Grundbedürfnisse beträgt

Ausgehend vom Vers „…sie fragen dich, was sie (als Spende) abgeben sollen. Sag: Den Überschuss…“ (al-Baqara, 2/219) wurde bestimmt, dass die Person - um zur Abgabe der Zakah und der Sadaqah al-Fitr verpflichtet zu sein - über einen Besitz verfügen muss, der die Nisab-Grenze überschreitet und mehr als ihre Grundbedürfnisse beträgt. Gegenstand der Grundbedürfnisse ist alles, was die Person benötigt, um ihr eigenes Leben und das Leben derer, für deren Versorgung sie verantwortlich ist, weiterzuführen. Diese sind in der Regel Ausgaben für Unterkommen, Unterhalt (Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Gesundheit), Transportmittel, Bildung, Haushaltsgegenstände, Mittel und Werkzeuge für Handwerk und Beruf, Bücher, Sicherheitsmittel und andere Ausgaben wie für Strom, Wasser, Brennstoff und Monatsbeiträge. Wenn der Besitz einer Person nach all dem Aufgezählten die Nisab-Menge erreicht, so muss sie Zakah entrichten. 

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