Die Erkenntnis des wahren Besitzers von Gaben und Vermögen

So wie wir Allah gehören (al-Baqara, 2/156), gehört auch alles, was wir besitzen, in Wirklichkeit Allah, Dem die Herrschaft der Himmel und der Erde gehört. 
(Al-i Imran, 3/189) Allah ist der wahre Besitzer jeglichen Besitzes. So gehört Ihm auch die Verfügungsgewalt über das Mulk.1 Allah besitzt die Kraft, das Mulk, das Er gab, zu entziehen, wann Er möchte. (Al-i Imran, 3/26)
Unser Herr, der Besitzer von allem, gab Seinen Geschöpfen die Berechtigung, unter der Bedingung, das von Ihm bestimmte Maß einzuhalten, über Seinen Besitz zu walten. Wenn er sich dieser Befugnis Gebrauch macht, sollte der Mensch gewissenhaft handeln, keine Ausgaben machen, als wäre er der Sachwalter Allahs, und die Zakah und Sadaqah, welches das Recht Allahs über dem Besitz ist, entrichten. Im heiligen Koran werden diejenigen, die sich als die wahren Besitzer des Besitztums sehen und nicht auf dem Wege Allahs spenden, mit folgenden Worten ermahnt: „Und was ist mit euch, dass ihr nicht auf Allahs Weg ausgeben wollt? Wo doch das Erbe der Himmel und der Erde Allah gehört.“ (al-Hadid, 57/10) Die Abgabe von Zakah und Sadaqah erinnert uns daran, dass uns der Besitz lediglich anvertraut wurde, und trägt dazu bei, dass wir mit diesem Bewusstsein leben. 


1 Mulk beschreibt die gesamte Existenzwelt, die alle Körper/Dinge im erfassbaren Reich umfasst, und Allahs Herrschaft über diese. 

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