Die Vorbereitung auf die Reise
Jede Reise erfordert eine gewisse Vorbereitung. Insbesondere wenn diese Reise nach Mekka und Medina, das Harem-Gebiet1, führen soll und mit der Absicht der Glaubenspraxis angetreten wird, trägt die Vorbereitung auf die Reise eine ganz besondere Bedeutung und Wichtigkeit.
Der Muslim, der den Befehl seines Herrn befolgt und dem Ruf des Propheten Ibrahim folgt, macht sich dafür bereit, dieser Einladung Folge zu leisten und das Haus Allahs zu besuchen. Während er einerseits seine materiellen Vorbereitungen wie das Einpacken von Kleidung und Gepäck, das er auf der Reise und nach seiner Ankunft benötigt, trifft, stellt er andererseits auch seinen „Taqwa-Proviant“ bereit. Denn unser Schöpfer verkündet bezüglich der Hadsch-Reise: „Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und versorgt euch mit Reisevorrat (für das Jenseits), doch der beste Vorrat ist Taqwa (die Vermeidung der Auflehnung gegen Allah). Und fürchtet Mich, oh die ihr Verstand besitzt.“ (al-Baqara, 2/197) Taqwa-Proviant vorzubereiten bedeutet, die Hadsch-Reise lediglich für das Erlangen des Wohlgefallen Allahs mit einer aufrichtigen Absicht und innigen Liebe im Bewusstsein der Verantwortungen und fern von jeglichen üblen Gedanken und Verhaltensweisen, die Allah verstimmen könnten, anzutreten.
Es sollte nicht vergessen werden, dass einer der wichtigsten Vorbereitungen auf die Pilgerfahrt die Bemühung um und das Erlernen von Wissen, Gefühlen und Tugenden ist, welche gewährleisten, dass diese Glaubenspraxis rechtmäßig vollzogen wird. Pilger sollten sich vor ihrer Reise die Zeit nehmen und insbesondere ihr Wissen über Inhalte der täglichen Glaubenspraxis (Ilm-i Hal), über die Pilgerfahrt und über das Leben des Propheten (saw.) auffrischen. Für den Pilger ist diese heilige Reise eine wichtige Gelegenheit, um sich selbst zu hinterfragen, von Fehlern abzusehen, für die Sünden aufrichtige Reue zu bekunden und seine Mängel hinsichtlich der Hingabe und Dienerschaft zu Allah zu beseitigen.
In diesem Rahmen sollten vor Antritt der Reise die Familien-, Verwandtschafts-, Nachbar- und Freundschaftsbeziehungen revidiert, Verletzungen von materiellen und immateriellen Rechten wiedergutgemacht, Schulden beglichen, Streitigkeiten beendet und die Menschen, mit denen man im Verhältnis steht, um den Erlass ihrer Rechte (Huquq al- ʿIbad) gebeten werden. Unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit, dass der Reisende nicht zurückkehren könnte oder bei seiner Rückkehr seine Geliebten nicht mehr auffinden könnte, gewinnt die Bitte um Erlass der Rechte, die Beendigung von Streitigkeiten und die Wiedergutmachung von Rechtsverletzungen an noch größerer Bedeutung. Auch der Prophet wies daraufhin, wie wichtig die Bitte um Erlass der Rechte ist, indem er sprach: „Derjenige, der die Würde eines anderen verletzt oder ihm auf irgendeine Art und Weise Unrecht antut, soll diesen um den Erlass seiner
Rechte bitten, bevor der (Jüngste) Tag kommt, an dem es zur Wiedergutmachung weder Gold noch Silber zum vergeben gibt. Anderenfalls werden von seinen Wohltaten im Maße des Unrechts, das er beging, an den Anspruchsberechtigten übergeben. Wenn er keine Wohltaten besitzt, so werden dem Anspruchsberechtigten Sünden entnommen und demjenigen übertragen, der das Unrecht beging.“ (Bukhari, Madhalim, 10, Riqaq, 48)
1 Das Harem-Gebiet umfasst die Ortschaften von Mekka und Medina, deren Grenzen vom Propheten Muhammed (saw.) gezogen wurden. In diesen Gebieten ist es verboten, harmlose Lebewesen - Tiere und Gewächs inbegriffen - zu töten und zu quälen.
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