Die Wadschib1 des Ritualgebets
Neben den Fara’id des Ritualgebets, die hier als Bedingungen/Schurut und Säulen/Arkan erläutert wurden, gibt es auch manche Taten, die vollführt werden müssen und die Wadschib genannt werden. Obwohl Wadschib und Fardh hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit gleich sind, gibt es zwischen ihnen folgenden Unterschied: Wenn eines der Wadschib des Ritualgebets versehentlich ausgelassen wird, so ist das Ritualgebet nicht ungültig. Der begangene Fehler kann durch die Sadschdatu’s-Sahw (Niederwerfung bei Fehlern), welche in einem solchen Fall am Ende des Ritualgebets verrichtet wird, wiedergutgemacht werden.
Eines der wichtigsten Wadschib des Ritualgebets ist Ta’dil al-Arkan. Ta’dil al-Arkan bedeutet, die Gebetseinheiten/Gebetsabläufe im Ritualgebet sorgfältig, ordnungsgemäß und vernünftig durchzuführen. Es bedeutet, das Ritualgebet fehlerfrei zu verrichten, wie der Prophet Muhammed (saw.) im Hadith „Der schlimmste Diebstahl ist das Stehlen im Ritualgebet.“ (Muwatta, Qasr as-Salah, 23) darauf hinwies. Aus diesem Grund sollte ein Muslim, der das Ritualgebet verrichtet, in der Ruku’, beim Aufrichten aus der Ruku’ sowie beim Stehen und Sitzen zwischen jeder Gebetseinheit mindestens in der Dauer warten, die für das Aufsagen von „Subhanallah“ nötig ist.
Das Ritualgebet mit „Allahu Akbar“ zu beginnen; in den ersten zwei Gebetseinheiten des Fardh-Ritualgebets die Surah al-Fatiha und eine weitere Surah oder ein paar Verse in derselben Länge zu rezitieren; die Qira’ah bei Nafila-Ritualgebeten bei Tag und bei den Ritualgebeten am Vormittag (Salah al-Zuhr) und am Nachmittag (Salah al-ʿAsr) leise zu rezitieren; in der Sadschdah zusammen mit der Stirn auch die Nase am Boden zu halten; am Ende der zweiten Gebetseinheit von Ritualgebeten mit drei und vier Gebetseinheiten zu sitzen; beim ersten und letzten Sitzen das Bittgebet at-Tahiyyat zu verlesen zählt zu den Wadschib des Ritualgebets.
1 Religiöse Verpflichtungen, die als Wadschib gelten, obliegen wie die Fara’id einer absoluten Verbindlichkeit. Jedoch sind die Beweise, mit der die Wadschib begründet werden, im Vergleich zu den Nachweisen des Fardh schwächer. Die Übermittlung und Bedeutung der Beweise des Fardh sind eindeutiger als die des Wadschib.
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