Eltern, Ehepartner und Kinder

Eine Person darf ihre Zakah nicht an Menschen wie ihre Eltern, ihre Großeltern, ihre Kinder und Enkel entrichten, für deren Versorgung sie ohnehin zuständig ist. Ebenfalls darf ein Mann seiner Ehefrau und eine Frau ihrem armen Ehemann keine Zakah entrichten. Denn die Person, die die Zakah entrichtet, darf die Zakah, die sie entrichtet, nicht selbst nutzen. Personen, die nicht zu Usul1 und Furu‘2 zählen, also beispielsweise Geschwister, Onkel, Tanten und deren Kinder dürfen, wenn sie bedürftig sind, Zakah erhalten.


1 Usul beschreibt die Vorfahren, angefangen von den eigenen Eltern, über die Großeltern und weiter.

2 Furu‘ beschreibt die Nachfahren, also die eigenen Kinder und Enkel, deren Kinder und weiter.

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Nicht-Muslime

Da die Ibadah eine Verpflichtung ist, darf die Zakah nicht an Nicht-Muslime, an Menschen, die nicht an die Glaubensgrundsätze glauben, und an Menschen, die vom islamischen Glauben gefallen sind, (Murtad) entrichtet werden. Denn die Zakah ist ein Recht, das den bedürftigen Muslimen von der Religion aus anerkannt wurde. Nicht-Muslime sind hingegen nicht zur Zakah-Abgabe verpflichtet. Folglich ist es selbstverständlich, dass sie auch keinen Gebrauch von der gesammelten Zakah machen dürfen. 

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