Ertragsfähige Gewerbe-, Produktions-, Bau- und Transportmittel

Ein Teil der Zakah-pflichtigen Waren wurden zusammen mit ihrem Gewinn, den sie einbringen, gewertet, während ein anderer Teil lediglich über den Gewinn, den sie einbringen, gewertet wurde. Wenn der Nisab-Betrag dieser Waren erreicht wird und ein Jahr seit dem Bestand vergangen ist, muss eine Zakah im Anteil von 2,5% entrichtet werden. Fahrzeuge, Material und Maschinen, die in der Industrie benutzt werden, wurden von der Zakah-Pflicht freigestellt; falls aber der Gewinn, der mit diesen eingenommen wird, die Nisab-Menge erreicht und ein Jahr darüber vergangen ist, muss auch für diesen Gewinn die Zakah entrichtet werden. 
Bei diesen Beurteilungen berücksichtigten die islamischen Gelehrten die Grundbedürfnisse des Menschen und ob die Waren vermehrungsfähig sind oder nicht. In diesem Zusammenhang erklärten sie, dass die Unterkunft, Transportmittel und Handwerks-/Berufsmaterialien, welche zu den Grundbedürfnissen zählen, nicht Zakah-pflichtig sind; dass jedoch für Wohnungen, Wohnhäuser und andere ertragsfähige Mittel, die über den Grundbedürfnissen liegen und vermehrungsfähig sind, Zakah entrichtet werden muss. 

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Lohn, Verdienst und freiberufliche Erträge

Auch der Lohn/Verdienst, der als Gegenleistung für eine Arbeit oder eine Dienstleistung erlangt wird, und der Gewinn, der durch die Ausübung eines gewissen Wissens oder eines Berufs erzielt wird, zählen als Einkommensquellen. Dementsprechend muss für Einkommen durch Dienstbezüge und Arbeitslöhne sowie von Einkommen im öffentlichen Dienst oder dem Privatsektor (zum Beispiel das Einkommen eines Arztes, eines Ingenieurs, eines Schneiders, eines Frisörs etc.) Zakah entrichtet werden, wenn die Nisab-Menge erreicht wird und ein Jahr seit dem Bestand des Einkommens vergangen ist. 

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