Gold- und Silberschmuck
Schmuckgegenstände neben Gold und Silber unterliegen – solange sie keinen Handelszwecken dienen – keiner Zakah-Abgabe. Gold- und Silberschmuck hingegen unterliegt, wenn ihre Menge 80,18 Gramm oder mehr beträgt und ein Jahr vergangen ist, laut den Hanafiten (der hanafitischen Rechtsschule) der Zakah. Die Gelehrten der Schafi-, Maliki und Hanbali-Rechtsschulen wiederum werten die Schmuckstücke, die Frauen gewöhnlich tragen und nutzen, als Grundbedürfnis, weshalb sie hierfür keine Zakah-Abgabe vorsehen.
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