Großzügigkeit
Allah, der Erhabene, gab manchen Menschen mehr finanzielle Möglichkeiten als anderen. Dass ein Muslim im Besitz von weiteren Annehmlichkeiten diese mit seinen bedürftigen Geschwistern teilt, wird Großzügigkeit genannt. Jedoch darf diese Hilfeleistung an andere keine Hilfe wie die Zakah (Sozialsteuer) sein, zu der er verpflichtet ist. Alle Hilfeleistungen, die zum Erlangen des Wohlgefallen Allahs freiwillig und von Herzen getätigt werden, zählen als Großzügigkeit. Der Lohn hierfür wird im heiligen Koran verkündet: „Das Gleichnis jener aber, die ihren Besitz im Trachten nach Allahs Zufriedenheit und aus ihrer Gewissheit ausgeben, ist das eines Gartens auf einer Anhöhe, den ein heftiger Regenguss trifft, und da bringt er seinen Ernteertrag zweifach (hervor). Und wenn ihn kein heftiger Regenguss trifft, so doch Sprühregen (und er bringt wieder Ertrag hervor). Und was ihr tut, sieht Allah wohl.“ (al-Baqara, 2/265)
Die Großzügigkeit ist dann eine moralische Tugend, wenn sie ohne Aussicht auf einen Profit und ohne die Erwartung einer Gegenleistung vorgenommen wird. Wiederum sollte eine Person nicht Hilfe leisten, damit andere sie als großzügig bezeichnen und um ihre Tat zur Schau zu stellen, sondern dies auf eine solche Art tun, dass die linke Hand nicht über das, was die rechte Hand gab, Bescheid weiß. Auch sollte sie bezüglich der geleisteten Hilfe und Wohltat keine Vorhaltungen machen. Ein moralisch handelnder Muslim sollte den Lohn seiner Großzügigkeit einzig und allein von Allah erhoffen. Denn Allah wird die Gutes Tuenden gewiss belohnen. Darauf zu achten, dass die Dinge, die zur Hilfe an Menschen vergeben werden, nicht schlecht oder wertlos sind, und von den guten und schönen Dingen aus unserem Besitz zu wählen, ist eine Folge des guten Ahlaqs.
Das Gegenteil der Großzügigkeit ist der Geiz. Geizige Menschen mögen es nicht zu teilen, sie ergreifen von ihrem Eigentum egoistisch Besitz und kümmern sich nicht um die Lagen anderer. Diese Haltung wird im Islam nicht toleriert. Allah liebt die Geizigen nicht. Doch wie in allen Angelegenheiten gilt auch bei der Großzügigkeit das Prinzip der Mäßigkeit. So wie der Geiz missbilligt wird, wurde auch die Verschwendung des Vermögens durch überflüssige und übertriebene Ausgaben vom Islam verboten.
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