Lohn, Verdienst und freiberufliche Erträge

Auch der Lohn/Verdienst, der als Gegenleistung für eine Arbeit oder eine Dienstleistung erlangt wird, und der Gewinn, der durch die Ausübung eines gewissen Wissens oder eines Berufs erzielt wird, zählen als Einkommensquellen. Dementsprechend muss für Einkommen durch Dienstbezüge und Arbeitslöhne sowie von Einkommen im öffentlichen Dienst oder dem Privatsektor (zum Beispiel das Einkommen eines Arztes, eines Ingenieurs, eines Schneiders, eines Frisörs etc.) Zakah entrichtet werden, wenn die Nisab-Menge erreicht wird und ein Jahr seit dem Bestand des Einkommens vergangen ist. 

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