Mash über Masd und Verbände

Eine der Erleichterungen, die der Islam den Muslimen gewährt, ist das feuchte Überstreichen (Mash) über die Masd1. Wenn mindestens ein drei Finger breiter Teil der Masd, die eine robuste, dicke Textur besitzen und die Füße mitsamt der Knöchel bedecken, mit den feuchten Händen überstrichen werden, so müssen die Füße bei der rituellen Gebetswaschung nicht gewaschen werden. Damit dieses feuchte Überstreichen gültig ist, müssen die Masd mit einer gültigen Gebetswaschung angezogen werden, sie dürfen nicht ausgezogen werden und die Zeitspanne für das Mash darf nicht vorübergehen. Außerdem macht alles, was die rituelle Gebetswaschung ungültig macht, auch das Mash ungültig. Die Zeitspanne für das Mash beträgt für Ortsansässige (Muqim) einen Tag (24 Stunden), für Reisende hingegen drei Tage. Diese Dauer fängt an, sobald die erste rituelle Gebetswaschung nach dem Anziehen der Masd ungültig wurde. 
Im Fall, dass ein Körperteil, der aufgrund einer Ursache wie einer Verletzung, Krankheit oder einem Knochenbruch bandagiert ist, bei Berührung mit Wasser Schaden erleidet, kann die rituelle Gebetswaschung vollzogen werden, indem diese Stelle nass überstrichen (Mash) wird. Die Bandage muss nicht abgenommen werden, um den Körperteil zu waschen. Das Mash ist ausreichend. Wenn ein Teil des Organs bandagiert ist, so wird der gesunde Teil gewaschen und der bandagierte Teil nass überstrichen. 


1 Als Masd werden schuhähnliche, lederne Füßlinge bezeichnet, die die Füße einschließlich der Fußknöchel bedecken.

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