Nafila-Ritualgebete
Alle Glaubenspraxen, die die Person abgesehen von den Fardh und Wadschib Glaubenspraxen, ohne jegliche Verbindlichkeit verrichtet, werden Nafila genannt. Der Gesandte Allahs (saw.) besagt in einem Hadith Qudsi1, dass Allah verkündete: „Mein Diener kann sich Mir auf keiner lieblicheren Weise nähern als mit den Dingen, für die Ich ihn (obligatorisch) verpflichtete. Mein Diener nähert sich Mir durch Nafila/freiwillige Glaubenspraxen weiter, bis Ich ihn lieb habe. (Und wenn Ich ihn lieb habe) dann werde Ich zu seinem hörenden Ohr, seinem sehenden Auge, seiner haltenden Hand, seinem laufenden Fuß. Wenn er von Mir wünscht, dann gebe Ich ihm gewiss (das von ihm Gewünschte). Wenn er bei Mir Zuflucht nimmt, dann behüte und beschütze Ich ihn gewiss…“ (Bukhari, Riqaq, 38) Nafila-Ritualgebete veranlassen, dass die Person sich Allah, Seiner Liebe, Barmherzigkeit und Seinen Gaben noch weiter nähert. In einem anderen Hadith hingegen wird wie folgt bekanntgegeben, dass die Nafila-Ritualgebete die Mängel der Fardh-Ritualgebete beseitigen: „Das Ritualgebet ist das erste, wofür der Diener Allahs (am Jüngsten Tag) zur Rechenschaft gezogen wird. (Wie schön,) Wenn er dies vollkommen machte! Wenn aber (seine Fardh-Ritualgebete) nicht (vollständig sind), so fordert Allah ‚Seht nach den Nafila meines Dieners.‘ Wenn er Nafila-Ritualgebete hat, so befiehlt Er ‚Vervollständigt mit diesen seine Fardh (Ritualgebete)‘.“ (Nasa’i, Salah, 9)
1 Als Hadith Qudsi wird ein Hadith bezeichnet, den der Prophet Muhammed (saw.) außer-koranisch auf Allah zurückführend äußerte. Bei diesen Ahadithen gehört die Bedeutung Allah, die Worte und Sätze hingegen stammen vom Propheten.
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