Niyah: die Bekanntgabe der Absicht

Die Niyah/Absicht ist das Kriterium, nach welchem die Taten und Handlungen gewertet werden. Der Prophet Muhammed (saw.) sagte in einem berühmten Hadith „Die Taten gewinnen entsprechend ihrer Absicht an Wert.“ (Bukhari, Badu’l-Wahiyy, 1) und wies auf diese Angelegenheit hin. Die Niyah, welche ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Taten ist, bedeutet, dass die Person den festen Entschluss zu etwas fasst und weiß, aus welchem Grund sie eine Tat begeht, sich also bewusst darüber ist. Das heißt, dass die Person beim Verrichten des Ritualgebets weiß, welches Ritualgebet sie verrichtet und für wen sie es verrichtet. Die Niyah, welche zu den Bedingungen des Ritualgebets zählt, wird im eigentlichen Sinne im Herzen gefasst. Zudem ist es mustahab1, dass die Niyah ausgesprochen wird. 
Der Muslim, der sich zur materiellen und spirituellen Reinigung dem Ritualgebet zuwendet, zeigt mit der Niyah die Entschlossenheit in seinem Herzen für die Glaubenspraxis auf und stärkt das Bewusstsein, dass er sich gänzlich an Allah wendet. Es ist vorzüglicher, dass die Niyah für das Ritualgebet vor dem Eröffnungs-Takbir (Takbiru’l-Iftitah) gesprochen wird. Die Niyah nach dem Eröffnungs-Takbir wurde hingegen von der Mehrheit der Gelehrten als ungültig erachtet. 


1 Die Tat, bei deren Vollführung es Lohn/Sawab gibt, bei deren Auslassen es hingegen keine Sünde oder Missbilligung gibt, wird als mustahab gewertet. 

15