Qira’ah: das Rezitieren aus dem heiligen Koran
Entsprechend dem Koranvers „So lest, was euch vom Koran leichtfällt.“ (al-Muzzammil, 73/20) ist es Fardh (absolut verbindlich), im Qiyam des Ritualgebets mindestens drei kurze Verse oder einen langen Vers, der dieser Länge gleich ist, zu rezitieren. Diese Rezitation wird Qira’ah genannt. Der Mensch beginnt die besondere Kommunikation zu seinem Herrn mit dem Subhanaka genannten Gebet, welches Aussagen beinhaltet, die Allah lobpreisen und kundgeben, dass Er fern von jeglichem Mangel ist und die den Tawhid-Glauben beinhalten. (Abu Dawud, Salah, 119-120) Nach der Isti’adha1 und der Basmala2 wird die Surah al-Fatiha rezitiert. Denn der Prophet Muhammed sprach: „Wer die Fatiha nicht verliest, dessen Ritualgebet ist nichtig.“ (Bukhari, Adhan, 95)
Im ersten Teil der Surah al-Fatiha, deren Inhalt Allah zwischen Sich und Seinen Dienern aufteilte, wird Allah gelobpreist, indem kundgegeben wird, dass alles Lob dem Herrn der Welten gehört und dass Er ar-Rahman, ar-Rahim und der Herr des Tages des Jüngsten Gerichts ist. Im zweiten Teil überbringt der Mensch seinem Herrn seine Wünsche. Er besagt, dass er Allah allein dient und um Seine Hilfe bittet. Er betet zu Allah, damit Er ihn zum rechten Weg und zum Weg derer leitet, die schöne Gaben erhalten. (Muslim, Salah, 38)
1 Die Isti’adha lautet „A’udhu billahi min asch-Schaydani’r-radschim” und bedeutet „Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem Schaydan, dem Gesteinigten”.
2 Die Basmala ist die Eröffnungsformel, die „Bismillahirrahmanirrahim“ lautet und „Im Namen des barmherzigen und gnädigen Allahs“ bedeutet.
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