Reiche

Reiche sind zur Zakah-Abgabe verpflichtet. Dementsprechend dürfen sie selbst keine Zakah erhalten. Die Ahadithe „Für den Reichen ist (das Erhalten von) Zakah nicht halal…“ (Abu Dawud, Zakah, 24); „…Die Zakah wird von den Reichen entgegengenommen und den Armen gereicht.“ (Bukhari, Zakah, 1) des Gesandten Allahs bekunden diese Tatsache. In dieser Hinsicht darf die Zakah nicht an Personen entrichtet werden, die neben ihren Grundbedürfnissen und ihren Schulden ein Vermögen -egal ob dieses vermehrungsfähig ist oder nicht - in Nisab-Menge besitzen. 

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