Ruku‘: die respektvolle Verneigung
Die Ruku‘, welche lexikalisch „(sich) verneigen, verbeugen“ bedeutet, ist ein Befehl, der mit dem Vers „Und verrichtet das Ritualgebet, entrichtet die Sozialsteuer und verbeugt euch (im Ritualgebet) mit den sich Verbeugenden!“ (al-Baqara, 2/43) festgelegt ist. In der Ruku’ werden die Hände so gehalten, dass sie die Knie berühren, während der Rücken und der Kopf gerade gehalten werden. Die Finger umschließen die Knie, werden aber nicht übertrieben gespreizt. Dabei werden Ober- und Unterschenkel aufrecht gehalten. Frauen wiederum beugen die Knie leicht und beugen sich vor, indem sie den Rücken ein wenig krümmen. In der Ruku’ zeigt der Mensch seine Schwäche und Demut gegenüber seinem Herrn, indem er sich mit seinem Körper verbeugt.
Der Vers „Darum preise den Namen deines Allgewaltigen Herrn.“ (al-Waqi’a, 56/74) in der Surah al-Waqi’a weist darauf hin, dass Allah während der Ruku’ lobpreist werden sollte. Es ist verbindlich, währen der Ruku’ so lange zu verweilen, dass einmal „Subhana Rabbiya’l-Adhim“ gesprochen werden kann (Ayengin, Tevhit, „Rükün“, DIA, XXXV, 286). Dreimal diese Lobpreisung zu sprechen ist hingegen eine Sunnah1. (Abu Dawud, Salah, 146, 147) In manchen Ritualgebeten sprach der Prophet Muhammed (saw.) in der Ruku’ auch das Gebet „Oh Allah, ich verbeuge mich lediglich vor Dir, ich glaube lediglich an Dich und ergebe mich Dir allein. Du bist mein Herr. Mein Ohr, mein Auge, mein Mark und meine Knochen respektieren und schätzen Allah, den Herrn der Welten.“ Während er sich aufrichtete, sprach er „Sami’Allahu li-men hamidahu/Allah erhört den, der ihn lobpreist“, nachdem er sich aufrichtete, sprach er „Rabbana wa laka’l-hamd/Oh Allah, unser Herr, Dir sei Ehre“ und ging dann in die Sadschdah. (Tirmidhi, Da’awat, 32)
1 Sunnah beinhaltet alle Tätigkeiten, die weder als Fardh noch als Wadschib eingestuft werden, jedoch trotzdem erwartet werden und die durch den Propheten Muhammed (saw.) selbst aufgezeigt und empfohlen wurden.
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