Salah al-ʿAsr (das Ritualgebet am Nachmittag)

Wenn die Sonne sich vom Zenit näher gegen Westen geneigt hat, kühlt das Wetter etwas ab. Die Menschen bemühen sich darum, ihre früh am Morgen angefangene Arbeit zu beenden. Diese Zeit, in der die weltlichen Angelegenheiten den Menschen am meisten beschäftigen, Hast und Gelaufe herrscht, ist die Gebetszeit des Salah al-ʿAsr (das Ritualgebet am Nachmittag). Im heiligen Koran wurde mit dem Vers „Haltet die Ritualgebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah.“ (al-Baqara, 2/238; Tirmidhi, Salah, 19) gefordert, dass dieses Ritualgebet mit Sorgfalt verrichtet wird. Auch der Prophet (saw.) wies mit dem Hadith „Eine Person die das Ritualgebet am Nachmittag (Salah al-ʿAsr) versäumt, ist wie, als hätte sie ihre Familie und ihren Besitz verloren.“ (Bukhari, Mawaqit, 14; Muslim, Masadschid, 200) darauf hin, dass dieses Ritualgebet nicht versäumt werden sollte. Das Salah al-ʿAsr besteht aus einem Sunnah-Teil mit vier Rak’ah und einem Fardh-Teil mit vier Rak’ah, also aus insgesamt acht Gebetseinheiten. 
Das Salah al-ʿAsr, dessen Verrichtung mit dem Ende der Gebetszeit des Salah al-Zuhr beginnt, kann bis zum Sonnenuntergang verrichtet werden. Jedoch wurde es als makruh angesehen, es bis zu der Zeit zu verzögern, in der die Sonne die Augen nicht mehr blendet. Um nicht den Götzendienern, die die Sonne anbeten, oder manchen anderen Relgionsangehörigen zu gleichen, darf in der fünfzigminütigen Zeit vor dem Sonnenuntergang kein Ritualgebet zum Nachholen (Salah al-Qadha) und auch kein freiwilliges (Nafila) Ritualgebet verrichtet werden. (Bukhari, Mawaqit, 31; Muslim, Musafirin, 294)

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