Salah al-Dschanaza (das rituelle Totengebet)

Eines der Anrechte des Muslims über einen anderen Muslim ist, dass ihm nach seinem Tod sein letztes Geleit gegeben wird. (Tirmidhi, Adab, 1; Nasa’i, Dschana’iz, 52) Es ist das Recht eines jeden Muslims, dass er nach seinem Tod gewaschen und in ein Leichentuch eingehüllt1 wird und ein Salah al-Dschanaza (das rituelle Totengebet) für ihn verrichtet wird. All diese Praktiken zeigen auf, dass der Körper des Menschen selbst nach seinem Tod respektwürdig und wertvoll ist und der verstorbene Glaubensbruder beziehungsweise die verstorbene Glaubensschwester mit Segensgebeten und einer guten Bezeugung in das ewige Reich, also das Jenseits (Akhirah) verabschiedet werden sollte. Die Bestattung ist ein Geschehnis, bei dem das Gefühl der Geschwisterlichkeit zwischen Muslimen gestärkt und der Schmerz der Trauernden geteilt wird. Es ist eine Lehre, die den Muslim zwischen seinen weltlichen Beschäftigungen an den Tod und die Vergänglichkeit des weltlichen Lebens erinnert. Wohl aufgrund dieser Vorzüge verkündete der Prophet Muhammed (saw.) demjenigen großen Lohn, der sich bis zur Bestattung neben seinem Glaubensbruder befindet. (Bukhari, Dschana’iz, 58; Muslim, Dschana’iz, 52)
Die Arkan (Bedingungen) des rituellen Totengebets sind Qiyam und Takbir. Es kann sowohl in Gemeinschaft als auch allein verrichtet werden. Danksagungen an Allah, Salawat und Bittgebete zu sprechen, gehören zu den Sunnah des rituellen Totengebets. Der Hadith „Wenn das rituelle Totengebet verrichtet wird, so betet innig und mit Aufrichtigkeit für die verstorbene Person.“ (Abu Dawud, Dschana’iz, 54, 56) weist auf diesen Umstand hin. Die Person, die den letzten Dienst für die verstorbene Person vollführt, gibt erst ihre Absicht bekannt, wobei sie auch vorgibt, ob die verstorbene Person eine Frau, ein Mann, ein Mädchen oder ein Junge ist.  Dann stellt sie sich vor den Leichnam, welche in Richtung Qibla platziert wurde, und spricht das Takbir. Sie verliest das Subhanaka-Bittgebet mit der Aussage „Wa dschalla thanauka“. Ohne die Hände anzuheben, spricht sie das zweite Takbir und verliest die „Salawat ala’n-Nabiyy/Salli wa Barik-Bittgebete. Nachdem sie auf die gleiche Weise das dritte Takbir gesprochen hat, spricht sie die Dschanaza-Bittgebete, die Surah al-Fatiha oder ein anderes Bittgebet. Wieder spricht sie das Takbir und vervollständigt das Ritualgebet, indem sie erst nach rechts und dann nach links den Salam spricht. Das rituelle Totengebet kann zu jeder Zeit verrichtet werden, außer zu der Zeit, wenn die Sonne aufgeht, sie im Zenit steht und untergeht. (Muslim, Musafirin, 293)


1 Im Islam wird der Verstorbene in ein aus drei Teilen und die Verstorbene in ein aus fünf Teilen bestehende Leichentuch eingehüllt. 

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