Salah al-Dschum’a (das rituelle Freitagsgebet)

Im Islam ist der Freitag der vorzüglichste und segensreichste Tag der Woche. (Muslim, Dschum’a, 18) Dieser Tag ist ein Tag, an dem die Muslime sich versammeln, kommunizieren und mit dem Gefühl des Zusammenhalts Glaubenspraxen für Allah verrichten. Eines der Dinge, die diesen Tag wertvoll machen, ist das Salah al-Dschum’a (das rituelle Freitagsgebet), welches alle Muslime in Gemeinschaft verrichten müssen. Allah wies auf die Wichtigkeit dieses Ritualgebets hin, indem Er verkündete: „Oh die ihr glaubt, wenn zum Ritualgebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst.“ (al-Dschum’a, 62/9) Das Unterlassen dieser Glaubenspraxis ohne jeglichen Grund und aus Vernachlässigung führt dazu, dass das Herz der Person versiegelt wird und sie zu einem Ghafil wird. (Muslim, Dschum’a, 12; Ibn Madscha, Ikamah as-Salah, 93)
Das rituelle Freitagsgebet ist für alle freien, ansässigen Männer Fardh (absolut verpflichtend), die ausgewachsen sind und keinen Hinderungsgrund wie eine Krankheit, Blindheit, Lähmung oder Angstzustände haben. Zudem werden auch Frauen und Kinder dazu angeregt, das rituelle Freitagsgebet zu verrichten, auch wenn es für sie keine Pflicht ist. Das rituelle Freitagsgebet wird in der Gebetszeit des Salah al-Zuhr mit dem Imam und einer Gemeinschaft von mindestens vier Personen verrichtet werden. 
Ein Muslim, der sich zum rituellen Freitagsgebet begibt, sollte wenn möglich die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen, seinen Mund reinigen, angenehme Düfte auftragen und sich in einer festlichen Atmosphäre früh in die Moschee begeben, um mit seinem Schöpfer und seinen Glaubensgeschwistern zusammenzukommen. (Muslim, Dschum’a, 7; Muwatta, Taharah, 32; Bukhari, Dschum’a, 31) Der Prophet Muhammed (saw.) verkündete die frohe Botschaft, dass demjenigen, der die rituelle Ganzkörperwaschung vornimmt, das rituelle Freitagsgebet verrichtet und der Hutba (Freitagspredigt) leise zuhört, zehntägige Sünden vergeben werden. (Muslim, Dschum’a, 26)
Das rituelle Freitagsgebet besteht aus einem ersten Sunnah-Teil mit vier Rak’ah, einem Fardh-Teil mit zwei Rak’ah und einem letzten Sunnah-Teil mit vier Rak’ah, also aus insgesamt zehn Gebetseinheiten. Die Hutba, welche ein Teil des rituellen Freitagsgebets ist, ist eine vom Imam nach bestimmten Angaben abgehaltene Rede/Predigt. Sie wird nach dem ersten Sunnah-Teil und vor dem Fardh-Teil des rituellen Freitagsgebets abgehalten. Die Hutba, welche aus Danksagungen und Lobpreisungen für Allah, der Schahadah, den Salawat (den Segnungsbittgebeten für den Propheten Muhammed), Predigten und Mahnungen besteht, setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Hutbas des Gesandten Allahs waren aktuelle, mittellange Reden, die grundsätzlich aus Versen aus dem heiligen Koran bestanden. (Nasa’i, Istisqa, 10; Abu Dawud, Salah, 221, 223; Muslim, Dschum’a, 47)


1 Jemand, der seiner jenseitigen Pflichten achtlos wird, wird Ghafil genannt. 

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