Salah al-Eid (das Ritualgebet zum Festtag)
Für Muslime gibt es zwei Festtage im Jahr. Diese sind das Ramadan-Fest (Eid al-Fitr) und das Opferfest (Eid ul-Adha). Alle, die zum rituellen Freitagsgebet verpflichtet sind, müssen auch das Salah al-Eid (das Ritualgebet zum Festtag) verrichten. Auch wenn es für Frauen und Kinder nicht obligatorisch ist, für das Ritualgebet zum Festtag in die Moschee zu gehen, wünschte sich der Prophet Muhammed (saw.), dass auch sie die Freude dieses Tages teilten, und dass die Männer sie hierbei nicht hindern sollten. (Muslim, Salah, 134) Die Gebetszeit des Ritualgebets zum Festtag beginnt mit dem Ende der Karaha-Zeit während dem Sonnenaufgang, also zum Ende der fünfzigminütigen Zeit, in der das Verrichten von Ritualgebeten verboten ist.
Auf dem Weg zu Moschee zum Verrichten dieser Glaubenspraxis wird am Ramadan-Fest leise, beim Opferfest hingegen laut das Takbir gesprochen. Das Salah al-Eid besteht aus einem Ritualgebet mit zwei Gebetseinheiten und einer darauffolgenden Hutba. (Bukhari, Idayn, 7) Anders als in den anderen Ritualgebeten werden während dem Ritualgebet zum Festtag zusätzlich Za’it Takbirat gesprochen. Es wird im ersten Rak’ah vor der Surah al-Fatiha dreimal und im zweiten Rak’ah nach den Zamm-i Suren dreimal das Takbir aufgesagt. Außerdem ist es Wadschib, vom Salah al-Fadschr (Ritualgebet am Morgen) des Tages vor dem Opferfest bis zum Salah al-ʿAsr (Ritualgebet am Nachmittag) des vierten Tages nach den Fardh-Ritualgebeten Takbirat at-Taschriq aufzusagen. Das Takbir at-Taschriq lautet „Allahu Akbar Allahu Akbar, la ilaha illalahu wallahu Akbar, Allahu Akbar wa lillahi’l-hamd“.
1 Die Zeit, in der nicht gebeten werden sollte und das Verrichten des Ritualgebets verpönt/verboten ist, wird Karaha-Zeit/Waqt al-Tahrim genannt.
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