Satru’l-Awrah: das Bedecken der zu bedeckenden Körperteile

Körperstellen, die als Awrah zählen, müssen sowohl außerhalb des Ritualgebets als auch während der Verrichtung des Ritualgebets bedeckt werden. Laut dem Islam müssen sich Männer neben Fremden vom Bauch bis zu den Kniescheiben bedecken und Frauen müssen ihren ganzen Körper bis auf ihre Hände, ihr Gesicht und ihre Füße bedecken. Umm Salama (ra.)1, die Ehefrau des Propheten Muhammed erzählte, dass Frauen in dieser Zeit das Ritualgebet verrichteten, indem sie ihre Köpfe bedeckten und Kleider anzogen, die bis über ihre Füße reichten. (Muwatta, Salah al-Dschum’a, 10)
Die Kleidung, die während der Verrichtung des Ritualgebets getragen wird, darf nicht durchscheinend sein. Außerdem wurde das Tragen von enger Kleidung, welche die Körperfigur kenntlich macht - auch wenn sie der Gültigkeit des Ritualgebets nicht schadet - missbilligt und die Auswahl von locker sitzender Kleidung empfohlen. 


1 (ra.) ist die Abkürzung für „Radiyallahu anh / anha/ anhum“ mit der Bedeutung „Möge Allah mit ihm/ihr/ihnen zufrieden sein“.

12