Tamlik
Eine weitere der Gültigkeitsbedingungen bei der Zakah ist Tamlik. Tamlik bedeutet, dass die Eigentumsrechte der Ware, die als Zakah entrichtet werden soll, oder des Bargelds in den Besitz derjenigen übergeht, die zum Empfang der Zakah berechtigt sind. Der im Vers „Entrichtet die Zakah (die Sozialsteuer).“ (al-Baqara, 2/43; al-Muzzammil, 73/20) vorkommende Befehl „entrichtet“ bedeutet, dass das Eigentumsrecht an die Gegenseite übergehen soll.
So wie die Zakah an die im heiligen Koran genannten Personen (at-Tawbah, 9/60) persönlich übergeben werden kann, können die Zakah und die Sadaqah al-Fitr auch an vertrauenswürdige Organisationen, Institutionen und Hilfsorganisationen gegeben werden, die diese in hierfür bestimmten Fonds sammeln und sie an die Zakah-berechtigten Menschen weitergeben. In beiden Fällen wird die Tamlik-Bedingung erfüllt, womit die Zakah gültig ist.
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