Verschuldete

Die Zakah kann zudem an Verschuldete entrichtet werden. Indem dem Verschul­deten so viel Zakah vergeben wird, wie er benötigt, wird ihm dazu verholfen, dass er seine Schulden abbezahlen kann. Denn dem Islam liegt die Hilfeleistung zwischen und der Zusammenhalt unter den Muslimen zugrunde und der Gesandte Allahs sagte: „…Wer einem Verschuldeten eine Erleichterung gewährt, dem wird Allah im Diesseits und im Jenseits seine Angelegenheiten erleichtern…“ (Muslim, Dhikr, 38) Diejenigen, die sich verschulden und weniger als die Nisab-Menge an Vermögen besitzen, gelten als „Verschuldete“. Die Zakah kann an Personen entrichtet werden, die sich aufgrund von verschiedenen Ausgaben wie für Unterkunft, Unterhalt, Versorgung, Bildung, Gesundheit und Ehe verschuldeten, damit sie von diesen Sorgen loskommen können. Auf dieselbe Art und Weise kann die Zakah an Personen vergeben werden, die Naturkatastrophen wie Brand, Überschwemmung oder Erdbeben ausgesetzt waren und sich verschulden mussten, um ihre eigenen Bedürfnisse oder die ihrer Familien zu decken.

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