Was macht das Fasten ungültig?

Damit das Fasten1 Sahih verrichtet wird, gibt es manche Handlungen, die zu unterlassen sind. Wenn gegen diese Handlungen, die auch die Verbote des Fastens genannt werden, verstoßen wird, wird das Fasten ungültig. Allen Dingen, die das Fasten ungültig machen, kommt das Verstoßen gegen die Verbote der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und des Geschlechtsverkehrs, welche das Wesen dieser Ibadah sind, voran. Wenn eines dieser Verbote wissentlich gebrochen wird, so muss die Person Qadha (Nachholen) und eine Kaffarah2 (Sühneleistung) erbringen. Qadha bedeutet, dass die Person anstelle des versäumten Fasttages zu einer anderen Zeit fastet; und Kaffarah bedeutet, dass sie zur Wiedergutmachung des Fastens, welches sie unrechtmäßig brach, bestimmte Handlungen vollführt. Als Sühneleistung für das Fasten im Ramadan wurden, ausgehend von den Handhabungen des Propheten Muhammed, der Freikauf eines Sklaven, das durchgehende zweimonatige Fasten oder, wenn die Person dies nicht vermag, die eintägige Versorgung von sechzig bedürftigen Muslimen bestimmt. (Altuntaş, Halil, Karagöz, Ismail, Oruç Ilmihali, DIB. Yay., 2013, S. 100) Wenn das Fasten jedoch ohne Absicht versehentlich gebrochen wird, so muss es lediglich nachgeholt werden. 
Die Umstände, unter denen ein Nachholen und eine Sühneleistung erforderlich wird, werden in der Ilm-i Hal-Literatur3 detailliert aufgegriffen. 
Wenn hingegen aus Vergesslichkeit etwas gegessen oder getrunken wird, so wird das Fasten nicht ungültig. Der Prophet Muhammed sagte, dass diejenigen, die ihr Fasten vergessend aßen oder tranken, mit dem Fasten fortfahren sollten und dass sie von Allah gespeist und getränkt wurden. (Bukhari, Sawm, 26)


1 Die Ibadah, welche gemäß den Bedingungen und Regeln verrichtet wird, wird als Sahih beschrieben. 

2 Die Kaffarah ist die Sühne, um einen Fehler oder eine Sünde wiedergutzumachen.
3 Ilm-i Hal Bücher geben Auskunft über Inhalte der täglichen Glaubenspraxis. 

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