Zu verhindern, dass die Liebe zum Besitz das Herz ergreift

So wie der Islam vom Menschen nicht erwartet, dass er sich gänzlich von der Welt abwendet, möchte er auch nicht, dass er sich der Welt in vollen Zügen hingibt und unmäßig an das Materielle gebunden ist. Diesbezüglich wird in einem Koranvers verkündet: „…Trachte mit dem, was Allah dir gegeben hat, nach der jenseitigen Wohnstätte, vergiss aber auch nicht deinen Anteil im Diesseits. Und tue Gutes, so wie Allah dir Gutes getan hat, und trachte nicht nach Unheil auf der Erde. Denn Allah liebt nicht die Unheilstifter.“ (al-Qasas, 28/77) Auch der Prophet Muhammed (saw.), der in seinen Gebeten Allah darum bat, ihm sowohl auf der Welt als auch im Jenseits das Gute und Schöne zu geben, empfahl den Gläubigen, das Gleichgewicht zwischen der Welt und dem Jenseits zu wahren. (Muslim, Dhikr, 26; Ibn Madscha, Tidscharah, 2)
Zweifelslos ist der Reichtum für den Menschen ein Mittel, um das jenseitige Leben zu gewinnen. Mawlana Dschalaladdin Rumi verglich die Situation des weltlichen Besitzes und des Menschen mit dem Schiff und dem Wasser: „Dass das Wasser im Schiff ist, ist das Verderben (der Untergang) des Schiffes. Das Wasser unter dem Schiff hingegen hilft dem Schiff und dem Vorankommen des Schiffes.“ (Masnawi, I/80, Zweizeiler: 985) Mit diesen Worten vergleicht er das endlose Wasser der Meere mit dem Besitz und Vermögen. Wenn sich die Liebe zum Besitz und Vermögen im Herzen des Menschen verankert, so wird dieser Umstand den Menschen in das Verderben stürzen. Das Schiff hingegen, das das Wasser als ein Mittel zum Voranschreiten nutzt, wird sein Ziel wohlbehalten erreichen. 
Im Islam wurde nicht der weltliche Besitz getadelt, sondern der Umstand, dass dieser Besitz nicht rechtmäßig und ebenmäßig benutzt wird. Die wohlhabende Person bereinigt sich durch die Abgabe der Zakah nicht nur vor üblen Eigenschaften wie dem Geiz, der Begierde und der Versessenheit nach dem Materiellen, sie befreit sich auch vor der Gefangenschaft der Materie und bewerkstelligt das Gleichgewicht zwischen dem Weltlichen und dem Jenseitigen. Eine Person mit diesem Bewusstsein weiß, dass der Besitz im Grunde nicht ihr gehört, dass auch andere Rechte über diesen Besitz haben und dass sie mit dem Tod Hab und Gut hinter sich lassend in die Gegenwart Allahs treten wird. (al-An’am, 6/94)

58