Zunächst die Bekanntgabe der Absicht (Niyah)…

Das Fasten ist eine Ibadah, welche bedeutet, zwischen bestimmten Zeiten (vom Imsak bis zum Iftar) die von Allah festgelegten Grenzen zu beachten und diese nicht zu überschreiten. So wie bei anderen Glaubenspraxen gibt es auch bei dieser Glaubenspraxis zu beachtende Bedingungen und Regeln, damit das Fasten form- und ordnungsgemäß vollbracht werden kann. Allem voran muss die Person, die fasten möchte, die Absicht fassen, diese Glaubenspraxis für das Wohlgefallen Allahs zu verrichten. Die Niyah/Absicht wird eigentlich im Herzen gefasst. Jedoch ist es besser, diese im Herzen gefasste Absicht auch mit Worten auszusprechen. Wichtig ist, dass die Person lediglich das Wohlgefallen Allahs beabsichtigt und dem Fasten aufrichtig nachgeht, ohne im Herzen einem anderen Ziel entgegenzustreben und ohne es zur Schau zu stellen. Gewiss werden verrichtete Taten nach ihren Absichten gewertet (Bukhari, Badu’l-Wahiyy, 1) und die Ibadah sowie Taten des Menschen gewinnen gemäß der Aufrichtigkeit seiner Absicht an Wert.

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