Die Bedingungen des Ritualgebets (Schurut as-Salah)

Der Islam, der die Reinigung als die Hälfte des Imans/Glaubens ansieht (Tirmidhi, Da’awat, 86), fordert, dass der Mensch bei der Vollführung bestimmter Pflichten gegenüber Allah und bei der Verrichtung von Glaubenspraxen sowohl materiell als auch immateriell/rituell rein ist. Die ersten zwei der Bedingungen des Ritualgebets sind die Beseitigung der rituellen Unreinheit (Taharah min al-Hadath) und die Bereinigung von jeglicher Nadschasah (Taharah min al-Nadschasah). Diese wurden im Hadith „Der Schlüssel des Ritualgebets ist die Reinheit“ (Abu Dawud, Taharah, 31) bündig zum Ausdruck gebracht. Das Bedecken der zu bedeckenden Körperteile (Satru’l-Awrah), die Hinwendung zur Qibla (Istiqbalu’l-Qibla), die Gebetszeit und die Niyah (Bekanntgabe der Absicht) sind die anderen Bedingungen. 

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