Die Bedingungen, die der Besitz erfüllen muss

Dass der Besitz das rechtmäßige Eigentum des Besitzers ist

Ein Besitz zählt dann als „völliges Besitztum“ (al-Milku’t-Tam), wenn der Eigentümer über diesen Besitz selbst und über jeglichen Nutzen/Vorteil, der aus diesem Besitz erzielt wird, unbegrenzt verfügen kann und kein anderer ein Recht über diesen Besitz besitzt. Demnach besteht keine Verpflichtung zur Zakah-Abgabe für Besitztümer, die – egal auf welche Weise – nicht mehr als der Besitz einer Person gelten, solange dieser Besitzer sie sich nicht erneut aneignet. 

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