Das Versichern von Besitz und Vermögen

In Gesellschaften, in denen die Einkommensverteilung entzweigeht und die Einkommensunterschiede zum Nachteil der Armen zunehmen, entsteht zwischen den Reichen und den Armen eine Feindschaft, welche sich mit der Zeit in einen sozialen Konflikt umwandelt. Somit gerät die Lebens- und Vermögenssicherheit in Gefahr, Reichtümer werden geplündert und der Friede und die Sicherheit in der Gesellschaft schwindet.
In dieser Hinsicht gilt die wohlhabende Person das Recht der Anspruch­sberechtigten ab, indem sie als Erfordernis des Muslim-Seins die Zakah entrichtet und ihre Verpflichtungen erfüllt. Auf diese Weise „versichert“ sie ihr Leben und ihr Vermögen vor den üblen Gefühlen wie Missgunst, Neid und Groll und vor jeglichen Übeltaten wie Überfällen und Diebstahl. So besagte auch der Gesandte Allahs, der die Zakah als einen Weg zur Bereinigung des Vermögens beschreibt, mit den Worten „Nehmt eure Besitztümer durch das Entrichten der Zakah unter Schutz!“ (Bayhaqi, as-Sunan al-Kubra, III, 542), dass die Zakah ein spiritueller Schutzschild für Vermögen und Besitz ist.

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Besitz und Vermögen in eine Anlage für das Jenseits umzuwandeln

Die Zakah wandelt das vergängliche Vermögen in ein bleibendes um und macht es zu einer Anlage für das Jenseits. Mit dem Vers „Glaubt an Allah und Seinen Gesandten und gebt (auf dem Wege Allahs) aus von dem, worüber Er euch zu Statthaltern eingesetzt hat. Diejenigen von euch, die glauben und (auf dem Wege Allahs) ausgeben, für sie wird es großen Lohn geben.“ (al-Hadid, 57/7) wird im heiligen Koran verkündet, dass es als Gegenleistung für die Spenden, die um Allahs willen ausgegeben wurden, im ewigen Jenseits „große Adschr1 und Belohnung“ geben wird.
Eines Tages fragte der Prophet (saw.), der für seine Familie ein Schaf schlachtete, wie viel vom verteilten Fleisch übriggeblieben war, worauf seine Ehefrau Aischa (ra.)2 „Es ist nur ein Schulterblatt übriggeblieben.“ antwortete. Der Gesandte Allahs erwiderte „Sodann ist alles außer ein Schulterblatt unser geworden!“ (Tirmidhi, Sifat al-Qiyamah, 33) und wies darauf hin, dass in Wahrheit nicht das Gegessene und Getrunkene, sondern das, was an Bedürftige und Unbemittelte abgegeben wird, dem Eigentümer gehört. In einem anderen Hadith erklärt er dies wiederum mit folgenden Worten: „Der Mensch sagt stets ‚Mein Besitz, mein Besitz‘. Hast du einen anderen Besitz (der dir nützt) außer den, den du isst und trinkst, den, den du anziehst und abträgst, und den, den du als Sadaqah vergibst und zu etwas Bleibendem machst?“ (Muslim, Zuhd, 3)


1 Adschr beschreibt den Sawab und Lohn, der als Gegenleistung für den Glauben und die Wohltaten (Salih Amal) vergeben wird. 

2 (ra.) ist die Abkürzung für „Radiyallahu anh/anha/anhum“ und bedeutet „Möge Allah mit ihm/ihr/ihnen zufrieden sein“.

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