Die Frauen zur Zeit des Propheten Muhammed (saw.)
Im Islam waren Frau und Mann stets zusammen im Sozialleben präsent. Das schönste Beispiel hierfür stellt die Zivilgesellschaft dar, die der Prophet Muhammed (saw.)1 in Medina bildete. Viele Frauen wie beispielsweise Umm Kulsum bint ʿUqba und Hawla bint Tha’laba nahmen am Gesellschaftsleben teil und wurden zudem im heiligen Koran erwähnt.
Umm Kulsum bint ʿUqba ist eine Frau, die dem Gesandten Allahs in Mekka den Treueeid (Bai’ah) schwor und für ihren Glauben allein die Hidschrah (Auswanderung) antrat. Als sie in Medina ankam und erfuhr, dass sie aufgrund des Friedensabkommens von Hudaybiyah an die Mekkaner ausgehändigt werden sollte, geriet sie in Entsetzen. Mit der Offenbarung des 10. Verses der Surah al-Mumtahina blieb sie einerseits in Medina und wurde andererseits zu einer der Personen, die im heiligen Koran gelobt werden:
„Oh die ihr glaubt! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.“ (al-Mumtahina, 60/10)
Eine andere Frau, die der heilige Koran würdigt und als Vorbild anführt, ist Hawla bint Tha’laba. Sie wurde aufgrund ihrer beharrlichen Frage an den Propheten bezüglich der schlechten Behandlung, der sie von ihrem Mann ausgesetzt war, im heiligen Koran thematisiert: „Gehört hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir über ihren Gatten streitet und sich bei Allah beklagt, während Allah euren Wortwechsel (sowieso) hört. Gewiss, Allah ist Allhörend und Allsehend.“
(al-Mudschadila, 58/1)
Neben diesen Gefährtinnen des Propheten, die im heiligen Koran erwähnt werden, gibt auch die Tatsache, dass in der Zeit des Propheten Frauen in allen Lebensbereichen – von der Bildung bis hin zur Wirtschaft – aktiv teilnahmen, Auskunft über das Frauenverständnis des Islam.
Frauen und Männer sollten im Gesellschaftsleben gemeinsam präsent sein und auf die Regeln und Grenzen der Privatsphäre achten. Als das schönste Beispiel der Iffah2 wird im heiligen Koran der Prophet Yusuf/Joseph (as.) aufgeführt. Seine diesbezügliche Vorbildlichkeit zeigt, dass die Iffah keinesfalls nur die Frau betrifft und dass sie sowohl für Frauen als auch für Männer erforderlich ist.
Seit Jahrhunderten nehmen alle Gläubigen – Frauen wie Männer – bei der Verrichtung des Sa’y3 das Hin- und Herlaufen zwischen den Hügeln Safa und Marwa von Hadschar/Hagar, einer Sklavin, die auf der Suche nach Wasser für ihren Sohn Ismail/Ischmael (as.) war, als Grundlage. Dies zeigt uns, dass es nicht das Geschlecht ist, das uns wertvoll macht, sondern unsere Handlungen. So deutet auch der 35. Vers der Surah al-Ahzab auf diese Tatsache hin:
„Gewiss, muslimische Männer und muslimische Frauen, gläubige Männer und gläubige Frauen, ergebene Männer und ergebene Frauen, wahrhaftige Männer und wahrhaftige Frauen, standhafte Männer und standhafte Frauen, demütige Männer und demütige Frauen, Almosen gebende Männer und Almosen gebende Frauen, fastende Männer und fastende Frauen, Männer, die ihre Scham hüten, und Frauen, die ihre Scham hüten, und Allahs viel gedenkende Männer und viel gedenkende Frauen – für (all) sie hat Allah Vergebung und großartigen Lohn bereitet.“
1 (saw.) ist die Abkürzung für „Sallallahu alayhi wa sallam“ mit der Bedeutung „Friede und Gruß sei mit ihm“.
2 Der Begriff Iffah trägt Bedeutungen wie „Keuschheit, Reinheit und die Einhaltung von Regeln in Hinsicht auf körperliche Verlange“.
3 Bezüglich des Hadsch und der Umrah beschreibt das Sa‘y das siebenmalige Hin- und Herlaufen zwischen den zwei Hügeln Safa und Marwa.
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