DIE SOZIALSTEUER DIE VERSICHERUNG DES LEBENS UND DES BESITZES Buch

Dr. Muhlis AKAR


abstrakt

Alle monotheistischen Religionen förderten den Schutz der bedürftigen Menschen. Zudem wurden diesbezüglich göttliche Maßnahmen getroffen. So ist die Zakah eine Glaubenspraxis, die zu diesem Zweck befohlen wurde. Im heiligen Koran wird darauf hingewiesen, dass die Glaubenspraxis der Sozialsteuer ein kennzeichnender Bestandteil des Muslim-Seins ist. Dementsprechend verkündete der Prophet (saw.) mit dem Hadith „Der Islam wurde auf fünf Grundsätzen erbaut; zu bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammed der Gesandte Allahs ist, das Ritualgebet rechtmäßig zu verrichten, die Sozialsteuer zu vergeben, zu pilgern und im Ramadan zu fasten“, dass die Zakah eine der fünf Grundlagen des Islams ist.

Was ist Zakah?

Der Begriff Zakah (Sozialsteuer), der lexikalisch „Anstieg, Mehrung, Reinheit, Fülle (Barakah), gute Führung und Lob“ bedeutet, wird als „die für den Willen Allahs geleistete Abgabe eines Anteils eines bestimmten Besitzes an bestimmte Personen“ definiert. 
Alle abrahamitischen Religionen1 för­derten den Schutz der bedürftigen Menschen. Zudem wurden diesbezüglich göttliche Maßnahmen getroffen. So ist die Zakah eine Ibadah2, die zu diesem Zweck befohlen wurde. (al-Bayyina, 98/4-5) Während die Thora  die Wichtigkeit der Zakah-Abgabe an Fremde, Waisen und Witwen betonte, (Deuteronomium, 26:12; 3. Buch Mose, 27:30) wurde in der Bibel hervorgehoben, dass die Abgabe der Zakah so erforderlich wie die moralischen Pflichten sind. (Lukas, 11:42)
Im heiligen Koran wird verkündet, dass die Söhne Israels3 dazu verpflichtet wurden, Zakah zu entrichten, (al-Baqara, 2/83; al- Ma’ida, 5/12) und dass die Zakah auch verschiedenen Propheten wie Ibrahim, Ishaq, Yakub und Isa befohlen wurde. (al-Anbiya, 21/72-73; Maryam, 19/31) Wiederum wird, wenn von den Muschrikun5 (Polytheisten) gesprochen wird, „Wenn sie aber bereuen, das Ritualgebet verrichten und die Sozialsteuer entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion…“ (at-Tawbah, 9/11) verkündet. Somit wird darauf hingewie­sen, dass die Ibadah der Sozialsteuer ein kennzeichnender Bestandteil des Muslim-Seins ist. Dem­entsprechend verkündete der Prophet (saw.)5 mit dem Hadith „Der Islam wurde auf fünf Grundsätzen erbaut; zu bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammed der Gesandte Allahs ist, das Ritualgebet rechtmäßig zu verrichten, die Sozialsteuer zu vergeben, zu pilgern und im Ramadan zu fasten.“, dass die Zakah eine der fünf Grundlagen des Islams ist. 
Die Sozialsteuer wurde im zweiten Jahr der Hidschrah6 in Medina zum Fardh7 erklärt. Im heiligen Koran wird diesbezüglich „Und verrichtet das Ritualgebet, entrichtet die Sozialsteuer…“ (al-Baqara, 2/43, 110), „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst, und bete für sie, denn dein Gebet ist für sie eine Beruhigung. Allah ist Allhörend und Allwissend.“ (at-Tawbah, 9/103) verkündet. 
Damit die Zakah, deren Entrichtung für den Reichen eine Pflicht ist, bei Allah Akzeptanz findet, muss die Person, die Zakah entrichtet, die Person, die Zakah annimmt, und der Besitz, von welchem die Zakah geleistet werden soll, bestimmte Bedingungen erfüllen. 


1 Als abrahamitische Religionen werden jene Religionen bezeichnet, die von Allah offenbart wurden.

2 Die Ibadah (Glaubenspraxen) werden als  „bestimmte Handlungen, die mit der Absicht Allah nahezukommen vollzogen werden“ definiert.
3 Die Söhne des Propheten Yakub und diejenigen von seiner Sippe werden als die Söhne Israels bezeichnet.
4 Als Muschrik (pl. Muschrikun) wird eine Person bezeichnet, die Allah andere beigesellt und anderen Personen oder Dingen außer Ihm dient.
5 (saw.) ist die Abkürzung für „Sallallahu alayhi wa sallam“ mit der Bedeutung „Friede und Gruß sei mit ihm“.
6 Die Hidschrah bezeichnet die Auswanderung/Flucht des Propheten Muhammed (saw.) von Mekka nach Medina im Jahr 622.
7 Fardh beschreibt alle religiösen Verpflichtungen, deren absolute Verbindlichkeit durch bestimmte Beweise nachgewiesen und begründet sind. In dieser Hinsicht gehören alle religiösen Verpflichtungen die durch Allah und Seinen Gesandten (saw.) dem verpflichteten Muslim auf eine deutliche und verbindliche Art und Weise aufgelegt wurden, zu den Fara’id (Plural des Fardh).

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