Ein bestandfester und mächtiger Pakt: die Eheschließung
Nach der Entscheidung zur Ehe sollte mit einem bestandfesten und mächtigen Pakt der eheliche Bund eingegangen werden. Der heilige Koran beschreibt die Eheschließung (Nikah) als „ein festes Abkommen.“ (an-Nisa, 4/21)
Als ein festes Abkommen kann die Ehe nicht im geheimen geschlossen werden. Der Prophet Muhammed (saw.) wies auf den Unterschied zwischen einer verbotenen (haram) Beziehung und der erlaubten (halal) Beziehung - welche die Ehe ist – hin und verkündete, dass die Eheschließung erst dann gültig ist, wenn sie öffentlich bekannt gegeben wird. (Tirmidhi, Nikah, 6) Der Ehebund wird kundgegeben, indem sie vor Zeugen und mit einer allgemeinen Bekanntgabe geschlossen wird. Somit wird die legitime Partnerschaft zwischen zwei Menschen ermöglicht, ohne dass ein Missverständnis in der Gesellschaft aufkommen könnte.
So wie es keine geheime Ehe geben kann, ist auch keine zeitbefristete Ehe möglich. Eine Ehe kann nicht für eine begrenzte, zuvor vereinbarte Zeit eingegangen werden. Aischa (ra.) gibt wie folgt bekannt, dass die Mutʿa-Ehe (Ehe auf Zeit), die in der Dschahiliyyah1-Zeit gängig war, vom Islam verboten und aufgehoben wurde: „Als die wahre Religion gesandt wurde, hob Muhammed (saw.) alle Ehen der Dschahiliyyah – außer die heute vollzogene – auf.“ (Bukhari, Nikah, 37)
Die Bekanntmachung der Ehe ist für den Schutz der Rechte von Frau und Mann nicht ausreichend. Der eheliche Bund muss auch rechtlich gesehen anerkannt sein. Auf diese Weise können die gegenseitigen Rechte und Verantwortungen durch das Rechtswesen geschützt werden und der Ehebund kann als ein festes Abkommen gelten, wie er im heiligen Koran beschrieben wird. Aus diesem Grund sollten Paare die Eheschließung gemäß dem Rechtssystem des Landes, in dem sie leben, vollführen und die entstehenden Pflichten und Rechte auf diesem Wege unter den rechtlichen Schutz nehmen.
Dem islamischen Recht nach kommen mit der Ehe manche persönlichen und finanziellen Rechte auf. Die persönlichen Rechte, die mit der Eheschließung eintreten, sind das gute Auskommen von Mann und Frau und die Erfüllung ihrer Aufgaben und Verantwortungen gemäß der Konvention. (al-Baqara, 2/228) Die finanziellen Rechte hingegen sind das Mahr (Brautgabe) und die Nafaqah (Unterhaltspflicht). Nafaqah beschreibt die Unterhaltskosten, die der Mann in der Ehe für seine Frau und seine Kinder übernimmt. (al-Baqara, 2/233) Mahr hingegen ist die Ware oder das Geld, das der Mann der Frau während der Eheschließung übergibt oder verspricht zu übergeben. Im Koranvers heißt es: „…Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, sind euch erlaubt, wenn ihr ihnen ihren Lohn (Mahr) gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Prostitution treiben und sich Liebschaften halten…“ (al-Ma’ida, 5/5) Ob der Mann sich wiederum von diesem überreichten Besitz oder Geld Gebrauch machen kann oder nicht, ist die Entscheidung der Frau. „Und gebt den Frauen ihre Brautgabe (Mahr) (als eine Pflicht) als Geschenk (von Herzen). Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.“ (an-Nisa, 4/4)
In der heutigen Zeit können aus unterschiedlichen Gründen Scheinehen eingegangen werden. Solche Anwendungen, sind – aus welchem Grund sie auch vollzogen sein mögen – in religiöser Hinsicht nicht richtig, da sie zumindest die Rechte von einem der Beteiligten verletzen sowie zu Unruhe (Fitnah) und Unordnung in der Gesellschaft führen können. Diese Eheformen, die insbesondere zum Erlangen eines Rechts und Vorteils eingegangen werden, zählen auch als Sünde, da sie eine Lüge und Täuschung darstellen.
Paare, die die Ehe eingehen möchten, sollten bei ihrer Trauzeremonie Prinzipien des Islams wie Anstandsregeln bezüglich der Bedeckung, Feier und Bewirtung berücksichtigen. Die Bedeckungs- und Umgangsvorschriften, die für Mann und Frau jederzeit gelten, sind auch während Trau- und Hochzeitszeremonien einzuhalten. Zudem ist es nicht richtig, bei diesbezüglichen Zeremonien und Feiern verschwenderische Ausgaben zu machen oder zwecks der Zurschaustellung zu übertreiben. Es sollte darauf geachtet werden, dass bei der Verwirklichung der Ehe, die halal ist, auch die Art und Weise der Handhabung halal ist.
1 Der Begriff Dschahiliyyah beschreibt im engeren Sinne das Religions- und Sozialleben der Araber vor dem Islam. Breitgefasst beschreibt Dschahiliyyah individuelle sowie gesellschaftliche Sünden und Auflehnungen.
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