Legitimer (halal) Erwerb

Von nicht legitimen (haram) Einkünften kann keine Zakah entrichtet werden. Wer im Besitz eines solchen Vermögens ist, muss dieses gänzlich den rechtmäßigen Besitzern aushändigen. 
Im heiligen Koran wird allen Muslimen, allen voran den Propheten, befohlen, ihren Erwerb auf legitimen Wegen zu verdienen. Außerdem wird betont, dass die Dienerschaft an Allah durch das Leben mit reinen Lebensmitteln geleistet werden kann: „Oh ihr Gesandten! Esst von den guten Dingen und handelt rechtschaffen. Gewiss, Ich weiß über das, was ihr tut, Bescheid.“ (al-Mu’minun, 23/51), „Oh die ihr glaubt! Esst von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgt haben, und seid Allah dankbar, wenn ihr Ihm (allein) dient.“ (al-Baqara, 2/172) Nachdem der Gesandte Allahs (saw.) diese Verse rezitierte, wies er mit folgenden Worten auf den wichtigen Einfluss des legitimen Erwerbs und der legitimen Versorgung bei der Akzeptanz der Glaubenspraxen hin: „Eine Person begeht auf dem Wege Allahs lange Reisen. Mit aufgewühltem Haar und mit Staub bedeckt öffnet er seine Hände gen Himmel und betet: „Oh mein Herr! Oh mein Herr!“ Dabei ist das, was er isst, haram; das, was er trinkt, haram; das, in das er sich kleidet, haram. Wie kann das Gebet eines solchen angenommen werden!“ (Muslim, Zakah, 65) Wiederum gab er bekannt, dass die Zakah und die Sadaqah1 (Spende) nur dann Akzeptanz findet, wenn sie von legitimen und reinen Besitztümern entrichtet wird: „Allah nimmt die Sadaqah, die von einem (haram) Besitz entrichtet werden, der unrechtmäßig von einer Beute erzielt wurde, und das Ritualgebet, das ohne rituelle Gebetswaschung verrichtet wird, nicht an.“ (Abu Dawud, Taharah, 31) So wie die Reinigung durch die rituelle Gebetswaschung für das Ritualgebet nötig ist, ist für die Zakah erforderlich, dass der Erwerb auf legitime Art und Weise erlangt wurde. 


1 Sadaqah beschreibt alle Gaben und Wohltaten an Bedürftige für das Wohlgefallen Allahs und ohne die Erwartung einer Gegenleistung. 

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