Groß- und Kleinvieh

Kamele, Rinder und Schafe unterliegen der Zakah-Abgabe. Die Nisab-Menge für Kamele liegt bei 5, für Schafe oder Ziegen bei 40 und für Vieh/Rinder bei 30. (Ibn Madscha, Zakah, 11, 12, 13; Abu Dawud, Zakah, 5) Wenn diese Tiere, die der Zakah unterliegen, die Nisab-Menge erreichen und ein Jahr über ihren Bestand vergeht, so muss von ihnen Zakah entrichtet werden. Damit jedoch die genannten Tiere der Zakah unterliegen, müssen sie den Großteil des Jahres weiden und sie dürfen nicht als Wirt-, Acker- oder Transporttiere genutzt werden.

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